Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Dienstleister und Kunden erreicht werden.

I. Definitionen

  1. Arbeit. Der Ausdruck «Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Dienstleister für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. Diese Arbeit umfasst unter anderem das Erstellen von Konzepten, Fotografien, Bewegtbildern, Filmen und Drohnen-Filmen, Design, Webseiten, Software, Grafiken, Illustrationen, sowie weiteren Inhalten.
  2. Dienstleister. Der «Dienstleister» ist die für die Leistung der vereinbarten Arbeiten beauftragte Person. Der Begriff «Dienstleister» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Er ist «Urheber» des Werk.
  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die Arbeit beim Dienstleister bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Dienstleister und der Kunde.
  5. Werk / Exemplare der Arbeit. Jede Wiedergabe der Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, Computerfestplatte, USB-Stick, usw.) oder online (insbesondere in Clouds, Computernetzwerken, auf Webseiten, usw.) gilt als «Werk» oder «Exemplare der Arbeit».

II. Angebot und Auftragserteilung

  1. Sämtliche Angebote von Mirjam Herrmann, insbesondere auf der Webseite oder Flyer, sind unverbindlich.
  2. Mirjam Herrmann behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
  3. Offerten von Mirjam Herrmann haben, sofern nichts anderes erwähnt wird, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
  4. Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst zustande, wenn diese durch beide Parteien bestätigt wurde und ggf. eine Anzahlung getätigt wurde.
  5. Mirjam Herrmann behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen bzw. bestimmte Bedingungen an die Aufträge zu knüpfen. Diese werden ausdrücklich vereinbart.
  6. Alle Inhalte wie z.B. Logo, Bilder, Texte auf mirjamherrmann.com sind geistiges Eigentum von Mirjam Herrmann und dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden.

III. Ausführung der Arbeit

a. Gestaltung, Equipment und Hilfspersonen

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Dienstleisters überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Reklamationen bezüglich der Auffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
  2. Das Equipment, das für die Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, wird vom Dienstleister gestellt.
  3. Bei der Ausführung der vereinbarten Arbeiten kann Mirjam Herrmann Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

b. Voraussetzung und Stornierung

  1. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur vereinbarten Arbeit nötigen Voraussetzungen, wie Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  2. Sagt der Kunde einen Auftragstermin ab oder kommt seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer III.b.1. nicht nach:
    1. wird wenn möglich ein Ersatztermin vereinbart.
    2. hat Mirjam Herrmann Anspruch auf die bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
    3. wird der Termin kurzfristig verschoben oder gänzlich abgesagt, so steht Mirjam Herrmann eine Entschädigung zu:
      1. bei Verschiebung / Absage von unter zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin:
        10% des Honorars*
      2. bei Verschiebung / Absage von unter zwei Tagen (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin:
        50% des Honorars*
    4. wird der Termin unter einer Stunde vor dem vereinbarten Termin verschoben / abgesagt oder gar ohne Rückmeldung vom Kunden nicht wahrgenommen, so steht Mirjam Herrmann eine Entschädigung von:
      100% des Honorars* zu.

* welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

  1. Die Regeln der Ziffer III.b.2. gilt auch, wenn eine Fotografie- oder Film-Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

c. Vergütung von Leistungen

  1. Für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen wird entweder eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart.
  2. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
  3. Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung von etwa 25% – 75% des Gesamtvolumens üblich.
  4. Die Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mieten, usw.) sind vom Kunden zu tragen.
  5. Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Es wird keine MwSt. ausgewiesen.
  6. Aufträge sind innerhalb 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
  7. Bei Zahlungsverzug bleibt es Mirjam Herrmann vorbehalten, zusätzlich zum vereinbarten Honorar Mahnspesen zu verlangen.
  8. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat dieser die Mehrkosten zu tragen.

IV. Haftung des Dienstleisters

  1. Der Dienstleister haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

V. Verwendung der Arbeit durch den Kunden

a. Im allgemeinen

  1. Der Kunde darf die Arbeiten nur zu dem mit Mirjam Herrmann vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, Mirjam Herrmann eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
  2. Es sind nur geringfügige Veränderungen der Bilder gestattet.
  3. Eine nachträgliche Bearbeitung durch den Kunden oder Dritte muss schriftlich vereinbart werden. Entsteht durch analoge oder digitale Veränderung des Ausgangsmaterials ein neues Werk, so gilt Mirjam Herrmann als Mit-Urheberin.
  4. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit Mirjam Herrmann getroffenen Vereinbarung von der entstandenen Arbeiten Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der Arbeiten zu überlassen.
  5. Der Kunde hat bei der mit Mirjam Herrmann bestimmten Verwendung des Werks – wenn nicht anderweitig vereinbart – ihren Namen in geeigneter Form zu erwähnen und wenn möglich zu verlinken. Mögliche Vermerke sind ©, „Alle Rechte bei …“ oder deren andere übliche. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs zu bezahlen wäre.
  6. Waren in der Produktion Dritte wie z.B. Stylisten, Researcher, Copywriter etc. beteiligt, so gilt es diese bei Veröffentlichungen ebenso aufzuführen und zu verlinken.
  7. Die originalen, digitalen Dateien, insbesondere Rohdateien, verbleiben bei Mirjam Herrmann. Eine Herausgabe dieser Daten an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Kunden über.
  9. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde dem Dienstleister angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der vereinbarten Arbeiten (bestimmte) Personen zu fotografieren oder zu filmen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert- oder Gefilmt-werden, zum nachfolgenden Gebrauch der Arbeiten im Rahmen des Vertragszweckes und dessen Verwendung durch den Urheber, gegeben haben.
  2. Wenn der Kunde Mirjam Herrmann Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der Arbeit benötigt werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
  3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, Mirjam Herrmann jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

VI. Verwendung der Arbeit durch den Urheber

  1. Entstandene Arbeiten, sowie deren Making-of-Produktionen, darf Mirjam Herrmann zeitlich und geographisch unbeschränkt, sowie digital und analog für eigene Zwecke verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, auf Social Media Kanälen, auf Flyern, etc. Waren in der Produktion Dritte wie z.B. Stylisten, Researcher, Copywriter etc. beteiligt, so dürfen diese die entstandenen Arbeiten ebenso für eigene Zwecke verwenden.
  2. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an den entstandenen Arbeiten erhält, so behält Mirjam Herrmann das Recht, die entstandenen Arbeiten für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
  3. Ein im voraus vereinbarter Ausschluss des Nutzungsrecht für den Urheber wird je nach Auftrag in der Regel mit 25% – 50% auf das Gesamtvolumen berechnet.

VII. Transport und Aufbewahrung der Arbeit

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mirjam Herrmann. Falls der Kunde Mirjam Herrmann bittet, das Werk, oder Exemplare der Arbeit (physisch oder elektronisch) zu versenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
  2. Der Kunde ist angehalten, das Werk auf einem geeigneten Medium zu sichern und trägt die alleinige Verantwortung für dessen Archivierung inklusive Back-up.
  3. Die Daten werden von Mirjam Herrmann ebenfalls aufbewahrt. Sie bewirtschaftet ein Backup und sichert idR. zwei Kopien des Werks. Sie ist aber nicht für die Langzeitarchivierung des Werks verantwortlich.
  4. Mirjam Herrmann ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die von ihr aufbewahrte Arbeit nach Ablauf von fünf Jahren nach der Auftragserfüllung zu vernichten.
  5. Vor der Vernichtung ist sie berechtigt den Auftraggeber zu benachrichtigen und ihm die gesamten Daten zum Kauf anzubieten.
  6. Mirjam Herrmann haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Exemplaren der Arbeit nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Trägermaterials.

VII. Referenzen

  1. Mirjam Herrmann hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffenen Arbeiten und Werke hinzuweisen.

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort bildet der Geschäftssitz von Mirjam Herrmann.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mirjam Herrmann. Gültig ab 1. August 2019
  4. Bei Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung nimmt der Kunde diese Bedingungen an.
  5. Jegliche Änderungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

© 2016 SBF Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner, diverse Anpassungen durch Mirjam Herrmann.